FAQ

Fragen & Antworten

1. Was sind Ihre Tätigkeitsschwerpunkte?

Rechtsanwalt Dr. Ponholzer ist im privaten Immobilienrecht tätig, was insbesondere das Mietrecht und das WEG-Recht einschließt. Er berät und vertritt aber auch im Vertragsrecht, Maklerrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Dr. Schandl ist im allgemeinen Zivilrecht, v.a. in der Forderungsbeitreibung und dem Vertragsrecht tätig. Weiter berät und vertritt er im Zwangsvollstreckungsrecht und Verkehrsrecht.

2. Vor welchen Gerichten vertreten Sie?

Wir vertreten bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie Finanzgerichten.

3. Wie erfolgt die Abrechnung Ihres Honorars?

Wir rechnen in der Regel auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, bieten aber selbstverständlich auch die Möglichkeit einer individuellen Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.

4. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt diese alle bei Ihnen entstehenden Kosten?

Das hängt vom Inhalt Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages ab. Dieser ist individuell, insbesondere was die gedeckten Rechtsgebiete und Tätigkeiten anbelangt. Weiter ist oftmals eine Selbstbeteiligung vereinbart.

5. Übernehmen Sie die Kommunikation mit meiner Rechtsschutzversicherung?

Ja. Wir stellen für Sie eine Deckungsschutzanfrage und übernehmen auch die weitere Kommunikation sowie die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

6. Muss ich für eine persönliche Besprechung zwingend in die Kanzlei kommen?

Nein. Wir freuen uns selbstverständlich Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen, bieten aber natürlich auch Telefontermine und Online-Besprechungen, z.B. über MSTeams an.