Sie haben eine Immobilie unter Beteiligung eines Maklers erworben und die Maklerprovision entrichtet? Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie die geleistete Provision zurück erhalten können. Fehler beim Abschluss des Maklervertrages können für Sie außerhalb der gesetzlichen Frist ein Widerrufsrecht bedeuten. Manchmal ist auch gar keine provisionsauslösende Maklertätigkeit entfaltet worden. All dies kann Sie zur Zurückforderung der geleisteten Provision berechtigen.
Oder Sie sind Makler und wollen für Ihren Provisionsanspruch Rechtssicherheit?